Sobald die Pfütze trocken ist, kommt die Versicherungsfrage. Und mit ihr eine Welt aus Bedingungen, Ausschlüssen und Definitionen, die bei jeder Police etwas anders gelesen werden.
Die gute Nachricht: Die Aufteilung ist im Grunde simpel. Wir gehen die wichtigsten Fälle der Reihe nach durch und zeigen, was im Streitfall hilft.
Die Gebäudeversicherung: alles fest Verbaute
Die Gebäudeversicherung kümmert sich um das, was fest mit dem Haus verbunden ist. Bei einem Wasserschaden sind das insbesondere:
Eigentümer haben in der Regel automatisch eine Wohngebäudeversicherung, oft mit Elementarschäden-Baustein. Mieter müssen ihren Vermieter informieren, der die Anzeige bei seiner Gebäudeversicherung übernimmt.
Die Hausratversicherung: alles Bewegliche
Die Hausratversicherung zahlt alles, was nicht fest verbaut ist. Konkret heißt das: Möbel, Teppiche, Vorhänge, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, also Ihr persönliches Inventar. Bei einem Wasserschaden also alles, was vom Wasser nass geworden ist und nicht zum Gebäude gehört.
- Sofa, Schrank, Bett: Möbel werden zum Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzt, je nach Tarif.
- Elektrogeräte: Fernseher, Waschmaschine, Computer, sofern nicht selbst die Schadensquelle.
- Bodenbeläge (lose): Teppiche und nicht verklebter Laminat gelten als Hausrat.
Tipp: Auch bei kleinen Schäden Belege und Fotos sammeln. Sie helfen, den Wert zu belegen und Streit zu vermeiden.
Was, wenn ich Mieter bin?
Als Mieter sind Sie nur für Ihren Hausrat verantwortlich, nicht für das Gebäude. Der Vermieter regelt mit seiner Gebäudeversicherung die Trocknung und alle Bauarbeiten, Sie kümmern sich mit Ihrer Hausratpolice um Ihre Sachen.
Wichtig: Falls der Schaden durch Ihre Fahrlässigkeit entstanden ist (z. B. vergessener Wasserhahn), greift die Haftpflichtversicherung, nicht die Hausratversicherung. Auch hier sofort melden.
Typische Streitfälle
Drei Konstellationen führen in der Praxis am häufigsten zu Diskussionen:
Verklebter Bodenbelag
Bei verklebtem Laminat oder Parkett streiten Versicherungen oft, ob es Gebäude oder Hausrat ist.
Einbauküche
Standard-Einbauküche meist Hausrat, vom Vermieter mitvermietete Einbauküche meist Gebäude.
Folgeschaden Schimmel
Bei zeitnaher Trocknung übernommen, bei zu spätem Eingreifen kann gekürzt werden.
Grundwasser/Hochwasser
Nur mit Elementarschaden-Baustein abgedeckt, nicht im Standardtarif enthalten.
Was tun bei Ablehnung?
Lehnt die Versicherung ab, lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben. Häufig steckt eine Formfrage dahinter (zu späte Meldung, fehlende Dokumentation), die sich aufklären lässt.
Bleibt die Ablehnung bestehen, gibt es drei Wege: Widerspruch direkt einlegen, einen Versicherungsmakler oder Anwalt einschalten, oder die Verbraucherzentrale einbeziehen. Wir liefern auf Wunsch ein neutrales technisches Gutachten zur Leckortung, das Ablehnungen häufig entkräftet.
Fazit
Gebäudeversicherung übernimmt das Gebäude, Hausratversicherung übernimmt Ihr Inventar, Haftpflichtversicherung übernimmt Fremdschäden durch Fahrlässigkeit. Im Schadenfall alle beteiligten Versicherungen frühzeitig informieren, dokumentieren und einen Fachbetrieb mit der Sanierung beauftragen. Wir übernehmen die Wasserschadensanierung in Kassel komplett und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt bei einem Rohrbruch?
Bei einem Rohrbruch zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden am Gebäude (Mauerwerk, Estrich, Putz, eingebaute Sanitärobjekte). Die Hausratversicherung zahlt für beschädigte bewegliche Sachen wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte.
Wer zahlt die Trocknung?
Die Trocknung der Bausubstanz übernimmt die Gebäudeversicherung. Wir bauen einen Zwischenzähler ein und rechnen Geräte und Strom direkt mit der Versicherung ab.
Was ist bei einer Mietwohnung?
Als Mieter zahlt Ihre Hausratversicherung Ihre beweglichen Sachen. Den Gebäudeschaden übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters. Wichtig ist die Meldung an den Vermieter und an die eigene Hausratversicherung gleichzeitig.
Was kostet die Selbstbeteiligung?
Üblich sind 150 bis 500 Euro je Schadenfall. Höhere Selbstbeteiligungen bringen oft niedrigere Beiträge, sind aber im Schadenfall spürbar. Der genaue Betrag steht in Ihrem Versicherungsschein.
Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?
Erst die schriftliche Begründung anfordern, dann Widerspruch einlegen. Bei strittigen Fällen lohnt ein Versicherungsmakler oder die Verbraucherzentrale. Wir liefern auf Anfrage ein neutrales technisches Gutachten.


